Der Ostseestrand von Rostock Warnemünde erstreckt sich über 5 Kilometer und gilt mit teils 100 Metern Breite als breitester Strand der Ostseeküste Mecklenburg Vorpommerns. Geprägt wird der Strand insbesondere von der 530 Meter langen Mole.
Schon 1834 gab es in Warnemünde ein Damen- und ein Herrenbad und ab 1888
musste man im Seebad Kurtaxe bezahlen.
Der Badestrand in Nähe der
Westmole von Warnemünde bietet
feinen weißen Strandsand, der westlich nach 5 Kilometer am Hochufer des
Ausflugsortes Wilhelmshöhe, mit Kieselsteinen durchsetzt, endet. Dieser
unbewachte Strandabschnitt von Warnemünde wird gern von FFK-Freunden
besucht. Der Besuch des Strandes Warnemünde ist übrigens kostenlos
und möglich.
Einen Parkplatz finden Sie im Naturschutzgebiet
Stoltera
nahe der Steilküste.
Die Wasserqualität im Bereich Warnemünde ist gut bis sehr gut.
Das bestätigt auch die 2009 erteilte BLAUE FLAGGE
– ein internationales Gütesiegel zur überprüften Wasserqualität.
Sowohl der Weststrand, der Oststrand und der Hauptstrand wurde mit dem
Gütesiegel ausgezeichnet.
In der Badesaison steht ein Team erfahrener DRK-Wasserretter zur Sicherheit im Bereich Westmole bis Strandzugang 25, Strandzugang 31 bereit. Strandkorbvermieter und gastronomische Einrichtungen sind ebenfalls vorhanden. Und sogar der Ritt auf einer Gummibanane ist möglich.
Lagerfeuer entzünden und am Strand grillen dürfen Sie nur im gekennzeichneten Bereich Strandzugang 27 (Feuer- und Grillstätte) und nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung der Tourismuszentrale Rostock-Warnemünde! Das Übernachten am Strand ist grundsätzlich verboten. Ein Sicherheitsdienst überprüft die Einhaltung der Gemeindeverordnung bis spät in die Nacht.
Achtung! Wegen der Sogwirkung von Fähren und Schiffen herrscht an der Westmole grundsätzliches Badeverbot!
Direkt im Ostseebad befinden sich keine Hundestrände. In Wilhelmshöhe Richtung Dietrichshagen und zwischen Höhe Düne und Markgrafenheide gibt es hingegen Strandabschnitte für Hunde, die jedoch an der Leine zu führen sind. Vom 01.05. bis 30.09. dürfen Vierbeiner nur in genehmigten und ausgeschilderten Bereichen mitgeführt werden. Eine Ausnahme stellen Blindenhunde da.